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VERFÜGUNGEN & VOLLMACHTEN – BRAUCHE ICH NICHT

  • By Hans-Henning Grothkop
  • 13. Oktober 2020
  • 0 Comment
  • 796 Views

Verfügungen & Vollmachten: Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung werden immer wichtiger.

Verfügungen & Vollmachten

Bei Verfügungen & Vollmachten sind meisten die Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung gemeint wenn du in der Presse von Verfügungen & Vollmachten liest. Aber brauche ich die wirklich? Und sind das alle? Warum ist sowas nötig?

Warum du das Thema ernst nehmen solltest …

Früher dachte man, dass der Ehepartner oder Lebensgefährte einen schon vertreten könnte, wenn man mal nicht anwesend ist oder nicht unterzeichnen kann, weil man sich bspw. den Arm gebrochen hat oder der Partner auf Geschäftsreise ist.

Aber hast du schon mal probiert ein Paket für deine oder deinen Liebste/n bei der abzuholen als ihr nicht zuhause gewesen seid?

Ohne Vollmacht und Paketschein geht da mittlerweile gar nichts mehr. Du brauchst zwingend auf der Paketrückseite die Unterschrift von dem Empfänger und nicht selten, musst du dich anhand deines Personalausweises identifizieren.

In Zeiten von Corona, passt das Beispiel nicht 100%ig, weil es dir einfach vor die Tür gelegt wird. Aber du verstehst sicherlich was ich dir damit sagen möchte.

Ohne eine Vollmacht kann es in manchen Situation ganz schön heikel werden. Ich habe Dir ein uraltes Video von youtube verlinkt. Schau es dir gerne an und mache dir dein eigenes Bild.

Worum geht es überhaupt?

Es geht also um Situationen, in denen du nicht anwesend bist. Körperlich oder geistig. Du kannst Deinen Willen nicht oder nicht mehr äußern. Hier kann eine Vollmacht oder eine Verfügung helfen, dass du vorher regelst, wer, was und zu welchem Grad entscheiden kann.

Welche Verfügungen & Vollmachten sollte ich eigentlich haben?

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht oft im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

Diese Definition findest du auf Wikipedia. Wenn du nachlesen möchtest, hier findest du den Beitrag!

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsvefügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge. Diese ist aber nur gültig wenn du deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst.

Ohne Betreuungsverfügung würde dir das Betreuungsgericht einen Betreuer zuweisen. Dieser ist auch zu entlohnen.

Mit der Betreuungsverfügung umgehst du diesen unangenehmen Part und verfügst, wer dich betreuen darf und welche Dinge der Betreuer regeln darf.

Es könnte ein Betreuer für den medizinischen, finanziellen oder persönlichen Bereich definiert werden. In jedem Bereich könnte es auch eine unterschiedliche Person sein – es muss also nicht immer der eine sein, der alles regeln darf. Aber das ist von dir und deinen persönlichen Umständen abhängig.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht, früher auch Generalvollmacht, gibst du einer bestimmten Person oder auch mehreren Personen, das Recht in deinem Namen zu handeln. Das setzt natürlich voraus, dass du demjenigen 100% vertraust und vertrauen kannst.

Wie in dem Video oben verdeutlicht wird, besteht keine Vollmacht, nur weil du mit jemanden verwandt bist. Die Vollmacht muss schriftlich fixiert sein. Nur so, kann der Bevollmächtigte auch nachweisen, dass er für dich handeln darf.

Im Umkehrschluss heißt das auch, dass eine Vollmacht immer dann gültig ist, wenn der Bevollmächtigte über das Original verfügt. Also auch ohne Notfall-Situation.

Kinder: Die Sorgerechtsverfügung für Angehörige

Früher war ich ich immer der Meinung, dass die Familie sich schon um die Kinder sorgen würde wenn den Eltern etwas passiert würde oder diese verhindert sind.

Aber es ist das gleiche Spiel wie beim Ehepartner. Nichts ist geregelt, gar nichts!

Die Sorgerechtsverfügung sollte eigentlich die Betreuung des Kindes regeln. Tut sie auch, ist jedoch nicht ganz unkompliziert. Es kommt auf den Familienstand an, also getrennt lebend oder in einer Ehe und ob es dem Wohle des Kindes entspricht.

Hier ist der ganze Artikel von Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Sorgerechtsverf%C3%BCgung

Hast du Kinder? Wie alt sind diese? Es würde mich sehr interessieren auch um besser abschätzen zu können, ob wir häufiger Themen um Kind und Finanzen besprechen sollten. Schreibe es gerne in die Kommentare!

Als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft tätig? Die Vollmacht für Unternehmer

Wenn Du als Einzelunternehmer tätig bist oder als Unternehmer in einer Personengesellschaft, kann es sein, dass du eine Vertretung grundsätzlich bevollmächtigten solltest.

Häufig verwalten Selbstständige und Freiberufler ihr Firmenkonto selbst und selten hätte in einem Notfall jemand anders Zugang zum Bankkonto.

Oder hast du dir schon mal Gedanken gemacht wer in deinem Namen eine Rechnung schreiben darf? Oder Verträge kündigen darf? Wie sieht es mit Mitarbeitern aus?

Wer darf dich bei einer Gesellschafterversammlung vertreten? Egal, ob in einer Personengesellschaft oder in einer Kapitalgesellschaft.

Solche Themen und Fragen, regelst du in der Unternehmervollmacht. Auch hier solltest du ein bisschen Gehirnschmalz investieren um deine persönlichen Bedürfnisse geregelt zu haben. Zu Gunsten deiner Familie!

Welche Fragen hast du?

Hast du irgendwelche Fragen? Würde dich etwas besonderes aus diesem Bereich interessieren?

Schreibe es gerne in die Kommentare.

Liebe Grüße und bis zum nächsten Mal

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